Der Fahrzeughalter erklärt, dass ihm keine Mängel des Fahrzeuges bekannt sind, die dessen Funktionstüchtigkeit und Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Alle Fahrer des ausgeliehenen Fahrzeuges müssen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für diese Fahrzeugkategorie sein. Kopie des Führerausweises ist bei Abholung zu hinterlegen. Der Kunde verpflichtet sich, das Fahrzeug ordnungsgemäss zu behandeln und die Betriebsanleitung sowie sonstige Hinweise des Herstellers zu beachten. Fahrten, die zu übermässiger Beanspruchung des Fahrzeuges führen, sind untersagt. Werden Reparaturen erforderlich ist eine unverzügliche Kontaktaufnahme mit dem Verleiher gefordert. Entstehen durch eine übermässige Nutzung des Fahrzeuges, verpflichtet sich der Kunde die anfallenden Reparaturkosten zu tragen. Bussgelder müssen vom Kunden getragen werden. Bei Unfällen verpflichtet sich der Kunde, auf eine polizeiliche Unfallaufnahme hinzuwirken. Unabhängig davon sind alle Beweise (z.Bsp Zeugen, Fotos von der Unfallstelle etc.) zu sichern. Unverzügliche Meldung an den Fahrzeughalter ist Pflicht. Dabei ist der Kunde verpflichtet. ein Unfallprotokoll fristgerecht, vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Für das Fahrzeug besteht eine Versicherung. Der Selbstbehalt für den Kunden beträgt CHF 2000. Mit Ablauf der Leihdauer ist das Fahrzeug in gereinigtem Zustand (innen und aussen) zurück zu geben. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, findet die Übergabe am Sitz des Fahrzeughalters statt. Alle überlassenen Papiere und Schlüssel sind zurück zu geben. Bei nicht Einhaltung der Leihdauer steht es dem Fahrzeughalter frei die weiterführenden Kost dazu zu rechnen. Die Nutzung des Fahrzeuges ist auf die Schweiz begrenzt. Die Annullation ist bis 10 Tag vor der Abholung kostenlos möglich. Danach wird der gesamte Preis fällig. Der Gerichtsstand befindet sich am Sitz des Fahrzeughalters.